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Liefer- und Geschäftsbedingungen

Für die Ausführung sämtlicher Aufträge durch Pagelli Graphics GmbH gelten folgende Bedingungen:

1. Urheberrecht

Die Reproduktion aller uns übergebenen Vorlagen geschieht unter der Voraussetzung, dass der Besteller die Verantwortung für die Berechtigung der Vervielfältigung auf sich nimmt.

2. Haftung für nicht abgeholte Originale und Druckunterlagen

Originale und Druckunterlagen, die nicht innerhalb von vier Wochen nach der Auftragserledigung abgeholt werden, werden vernichtet.

3. Haftung und Versicherung von Datenträgern

Die Daten werden unter der Voraussetzung bearbeitet, wonach diese ordnungsgemäss gesichert sind.

Sofern für die Weiterverarbeitung Text-, Schrift-, Layout- oder CAD-Programme des Kunden verwendet werden müssen, werden nur die Originalprogramme des Herstellers akzeptiert.

Für allfällige Schäden an unserer EDV-Einrichtung, welche durch fehlerhafte oder mit Computer-Viren behaftete angelieferte Dateien entstehen, ist der Auftraggeber vollumfänglich haftbar.

4. Archivierung von Druckdaten

Druckdaten werden nur auf besonderen Wunsch des Kunden archiviert. Pagelli Graphics GmbH übernimmt keine Garantie für die archivierten Druckdaten.

5. Lieferung ab Werk

Wir verrechnen Porto/Verpackung nach Aufwand jedoch mit mindestens CHF 8.–. Beschädigungen irgendwelcher Art sind durch die Transportanstalten in Form einer Tatbestandaufnahme sofort beim Eintreffen der Sendung feststellen zu lassen.

6. Mängelrüge

Reklamationen können nur innerhalb von 3 Werktagen nach erfolgter Lieferung berücksichtigt werden.

7. Lieferzeit

Wir sind sehr bemüht, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten. Die angegebenen Lieferfristen sind jedoch unverbindlich. Bei allfälliger Überschreitung der Fristen infolge höherer Gewalt ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Bestellung zu annullieren oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

8. Vom Kunden geliefertes Material

Für Material, das vom Besteller selbst zum Bedrucken geliefert wird, geht jegliches Risiko auf Druckergebnis und eventuellen Ausschuss zu Lasten des Bestellers. Angelieferte Materialien sind in der Druckgrösse zu liefern. Ausserdem ist genügend Zuschuss mitzuliefern, mindestens ein Exemplar mehr als bestellt oder gemäss Vereinbarung, um die bestellte Auflage erreichen zu können. Für allfällig eingetretene Schäden lehnen wir zum vornherein jede Ersatzpflicht ab.

9. Rechnungsstellung

Monatsrechnung nur für regelmässige Kunden.

Der Auftraggeber ist für die Bezahlung der erteilten Aufträge in jedem Falle uns gegenüber haftbar, auch wenn die Drucke in seinem Auftrag an Dritte verrechnet werden müssen.

10. Zahlungsbedingungen

Rechnungen: netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum

Barzahlung: für Laufkundschaft und uns unbekannte Kunden.

Wir behalten uns vor, ohne Angabe von Gründen Vorauszahlung zu verlangen.

11. Preise

Diese verstehen sich rein netto, exkl. Mwst, ab Werk.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Lichtensteig.

Wattwil, 1. Januar 2008


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